Der Cannabis-Gesetzentwurf ist zynische Planwirtschaft

• Politics / Legality •
(for english translation see further down: Germany’s new medical Cannabis law: a cynical command economy)

  • Ab jetzt soll die Pflanze Cannabis  und nicht ihre pharmazeutische “Zubereitung” in Apotheken erhältlich sein.
  • Nicht die Ärzte entscheiden über die Diagnose und Therapie mit dem Pflanzen-“Stoff”, sondern die Bundesregierung gibt vor, wer darf und wer nicht.
  • Die Krankenkassen werden zu Kontrolleuren.

gesetz-pixabay_719066_smallDie Bundesregierung hat am 7.1.2016 einen Gesetzentwurf zur Legalisierung ausschließlich des medizinischen Gebrauchs von Cannabis vorgelegt. Die Hauptpunkte des Gesetzentwurfes sind: Cannabis soll aus dem Anhang I und dem Anhang II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gestrichen werden und nur noch in Anhang III gelistet sein. Dadurch werden Cannabisblüten und Cannabis Extrakte als Pflanzen-“Stoff” nicht als “Zubereitung” erstmalig verkehrs- und verschreibungsfähig.

Patienten sollen diesen Medizinalhanf durch ärztliche Verschreibung auf einem speziellen Rezeptformular in der Apotheke kaufen können. Sie dürfen mit einem angemessenen Eigenbedarf an Cannabisblüten straffrei grenzüberschreitend reisen.

Übrigens: Drogen-Hunde erschnüffeln gar nicht die Droge THC, sondern sie sind auf das Terpen Caryophyllen abgerichtet, das nicht nur in THC-haltigem Cannabis zu finden ist, sondern auch in allen Lebensmitteln auf Basis des THC-freien Nutzhanfes, sowie in Rosmarin u.a. Lebensmitteln. Sie müssen wohl umlernen.

Die Höchstmenge dieses “Stoffes”, die einem Patienten verschrieben werden darf, beträgt 3.3 g Cannabis pro Tag, ganz gleich welche Menge an THC enthalten ist. (Die Herleitung dieser Zahl ist mehr als fragwürdig). Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen  erstattet. Ob ab 2019 die Krankenkassen weiterhin zur Erstattung der Kosten herangezogen werden, sollen Begleitstudien zur Wirkung des Medizinalhanfes bei den Patienten bis Ende 2018 ermitteln. Weiter, soll eine eigens zu gründende Cannabis-Agentur dafür sorgen, dass bedarfsgerechter Anbau von THC-haltigem Cannabis in Deutschland möglich ist. Dabei sollen verschiedene Sorten angebaut werden können. Die Landwirte erhalten spezielle Genehmigungen. Sie verkaufen zu festgelegten Preisen ihre gesamte Cannabis Ernte an die Cannabisagentur, die davon wiederum Pharma-Hersteller, Forschung, Großhändler und Apotheken beliefert. Privater Eigenanbau bleibt weiterhin verboten und strafbewehrt.

Was sich anhört wie ein guter Schritt Deutschlands zur Vermehrung des Patientenwohls entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein Konstrukt das an Zynismus schwer zu überbieten ist.

Weder normale Menschen, die an Migräne leiden, noch normale Patienten mit Schlafstörungen, Patienten mit Krebs, mit Psychose und auch nicht an Epilepsie leidende Kinder sollen in den Genuss der weltweit neu erforschten Wirkungen von Cannabis kommen. Ausschließlich Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen sind zugelassen. Das wird im Gesetzentwurf folgendermassen beschrieben:

Patienten die mindestens ein Jahr erfolglos mit Medikamenten aus der Pharmaindustrie behandelt worden sind, die mindestens nach Stufe 2 pflegebedürftig sind, die als hoffnungsloser Fall schulmedizinisch aus-therapiert sind. Dazu zählen auch diejenigen, die durch die Nebenwirkungen pharmazeutischer Präparate “eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität” oder “eine Verminderung der Lebenserwartung” zu befürchten haben. Allerdings kann die Ärztin oder der Arzt auch diesen bedauernswerten Menschen erst dann einen individuellen Therapieversuch mit Medizinalhanf ermöglichen, nachdem alle anderen von Krankenkassen bezahlten Therapieverfahren versagt haben. Erst wenn der Arzt alle “durch Studien belegte schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten auch unter Berücksichtigung von Nebenwirkungen ausgeschöpft hat” darf er dem Patienten Cannabis-Arzneimittel verschreiben. Nicht Arzt oder Ärztin stellen die Diagnose und verordnet die Therapie, sondern der Gesetzgeber? Der Gesetzgeber bestimmt auch die Höchstmenge, die verordnet werden darf.  Dies geschieht auf Basis eines statistisch nicht signifikanten Patientenpools von unter 600 Menschen.

Und wer überprüft nun die Ärztin, den Arzt, ob der Patient nicht doch noch weiter mit Pharmazeutika zu behandeln ist? Die Krankenkasse! Sie hat das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Erstattungsfähigkeit “in jedem Einzelfall unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu prüfen”. Teure aber unwirksamen Therapien mit schwerwiegenden Nebenwirkungen sollen den Vorzug bekommen, bevor ein preiswerterer Pflanzen-“Stoff” eingesetzt werden darf?

Bisher gibt es in Deutschland weniger als 600 Cannabis-Patienten, deren Ärzte genug Hintergrundwissen haben und die bereit sind, die bürokratischen Hürden zum Wohle ihrer Patienten zu überwinden. Man kann sich vorstellen, welche Hürden sie zu überwinden hätten gegenüber den Krankenkassen, die lieber am Strang der Pharmazeutischen Industrie ziehen, als den Paradigmenwechsel zu einem natürlichen Pflanzen-“Stoff” als Medizin zu vollziehen. Das ist nicht nur ein schlecht gemachtes Gesetz, es ist zynisch gegen die Interessen aller Patienten und ihrer Ärzte gerichtet, nicht nur gegen die schwerst-chronisch Kranken.

Die Regierung löst mit dem Gesetzentwurf keine Probleme, sie schafft neue:

Ob die Krankenkassen nach 2018 weiterhin die Kosten erstatten müssen, soll eine Begleitforschung klären, in die jeder Cannabis-Patient eingegliedert werden soll. Wer führt dieses Forschungsprojekt durch? Nach welchen Kriterien? Wieviele Patienten sind mindestens miteinzubeziehen? Warum nur die chronisch Schwertkranken? Der Zeitraum für diese Forschung, die über das Wohl und Wehe der Patienten entscheiden soll, ist jedenfalls zu kurz angesetzt für eine wissenschaftlich fundierte Studie. Die Absicht der Regierung scheint zu sein sich für die nächsten drei Jahre aus der Schusslinie zu retten.

Warum dürfen Tierärzte kein Cannabis verschreiben? Wissen die Beamten im Gesundheitsministerium, die diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, denn nicht, dass nicht nur wir Menschen selbst in unseren Körpern Endo-Cannabionoide herstellen (sogar das gefürchtete THC), sondern auch alle Säugetiere? Wer auf der Regierungsbank weiss es? Wer weiss dass ein Mangel an Cannabionoiden krank macht? Ausschließlich die Pflanze Cannabis enthält diese Cannabinoide. Inzwischen werden in der ganzen Welt Forschungen zu den medizinischen Heil-Wirkungen von Cannabis vorangetrieben. Für sehr viele Krankheiten gibt es bereits positive Heil-Ergebnisse.

Zu kurz kommt im Gesetzentwurf der THC-arme Nutzhanf.

Das Cannabinoid THC ist das einzige rausch-erzeugende Molekül im Cannabis. Nutzhanf enthält nur eine geringe Menge an THC und löst keinen Rausch aus. In medizinischen Fällen benötigen wir oft Cannabis mit nur geringen Gehalt an THC. Worauf es ankommt ist ein hoher Gehalt an anderen Cannabinoiden, insbesondere dem Cannabidiol (CBD). Das Besondere an der Nutz-Hanfpflanze (botanisch: Cannabis) scheint zu sein, dass die beste Wirkung durch ein Zusammenspiel aller ihrer Inhaltsstoffe erreicht wird. Bisher ist die THC-arme Nutz-Hanfpflanze als Nahrung in der EU und in Deutschland zugelassen. Der Gesetzentwurf verpasst die Chance, diese drogenfreie Nahrungspflanze auf ihren medizinischen Nutzen zu untersuchen und ihre Erforschung und ihre Anwendung als gesundes Nahrungsmittel zu fördern. Die Anwendung von grünem Nutzhanf wirkt vorbeugend gegen Cannabinoid-Mangel, denn im Hanfsamen gibt es fast keine Cannabinoide.

Ein weiteres Problem stellt die Ausgestaltung der Cannabisagentur dar.

Das komplexe Thema Cannabis auf eine eigene Agentur zu konzentrieren mit wissenschaftlich international geschultem Personal ist zu begrüssen. Diese Agentur aber mit der Entscheidungsgewalt darüber auszustatten, wieviel Cannabis in Deutschland angebaut werden darf ist nicht zielführend . Wie soll die Agentur zwei Jahre vorher wissen, wieviel Bedarf bei Patienten bestehen wird? Damit wird der Einsatz von Medizinalhanf eher behindert als gefördert. Wem nutzt diese planwirtschaftliche Behandlung von Cannabis? Die Cannabisagentur sollte den Anbau von soviel Cannabis genehmigen, wie die Wirtschaft aus eigenem Risiko anbauen will, schließlich können wir deutschen Medizinalhanf auch exportieren. Sie soll die Forschung fördern und Deutschland in die forderste Reihe der Wissensträger zu Medizinalhanf bringen. Die Agentur sollte das enorme wirtschaftliche Potential für unser Land erschliessen, durch staatliche Förderung von Anbau, Weiterverarbeitung und geeigneter Lagerung von Cannabis Medizin.

Wer bestimmt eigentlich dass Medizinalhanf nur aus getrockneten Cannabisblüten und Cannabis Extrakten besteht?

Diese Sichtweise entspricht nicht dem neuesten Stand der Technik. So wird bspw. durch Auspressen und Erhitzen des Pflanzensaftes vom grünen Nutzhanf das wirksame Zusammenspiel aller Inhaltsstoffe gewährleistet. Es gibt ein in Deutschland entwickeltes internationales Patent zu diesem Pflanzensaft.  So hätte der natürliche Saft mehr Anrecht im Gesetzentwurf zu einem Pflanzen-“Stoff” einen Platz zu finden, als Nabilon, ein vollsynthetisches Derivat des Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), oder Dronabinol, ein teil-synthetisch hergestelltes THC. Beide synthetischen Arzneimittel sind bereits verkehrs- und verschreibungsfähig in Deutschland. Ihre Erwähnung im neuen Gesetzentwurf läßt den Atem der Lobby im Nacken des Gesundheitsministeriums erahnen.

Der Gesetzentwurf schaut nicht auf zukünftige Heilungs-Möglichkeiten für alle Patienten, er verhindert Forschung und wirtschaftliche Chancen. Er ist reaktionär und will den Paradigmenwechsel hin zu Hanf als einem Pflanzen-Stoff in der Medizin, hin zu einem gesundheits-fördernden Nahrungsmittel gar nicht vollziehen. Es braucht mehr Mut zur Innovation und weniger Gängelung.

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Germany’s new medical Cannabis law: a cynical command economy

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  • The draft of Cannabis law in Germany published Jan.7th 2016  aims to bring medical Cannabis as plant material into German apothecaries.

Cannabis flowers and extracts will be legal.  There will be no limit on THC. Research results proving the medical effectiveness of the drug-plant must not be presented. This could be the long awaited paradigm shift in medicine, deeming Cannabis refundable medicine, while self-growing and self-medication remains illegal.  What seems on first glance an innovation for the benefit of all patients reveals itself in the fine print as a concoction of a reactionary command economy and is quite cynical towards German patients. 

  • Diagnosis and therapy is not in the hands of medical doctors, instead the government decides which patients may get the drug-plant. 

In reactionary ignorance of international research indicating the healing properties of Cannabis effective for many diseases  the government will allow Cannabis as a last resort only for “severely chronically ill patients”. Defined as those  who are already disabled, those who remain sick after all other therapies on the market have been tried out on them and those who’s wellbeing and lifespan may be short cut by any further treatment with known pharmaceutical drugs. Less than 600 patients of this definition receive Cannabis treatment today. The draft may keep it that way. Migraine headache, psychosis, depression,  obesity, cancer, epilepsy in children to name just a few can still not legally be treated with medical Cannabis, neither may veterinaries treat animals with Cannabis.  This is simply neglect of most patient’s needs in Germany.  To make matters worse:

  • Medical insurance companies are given control over who they will fund and who not.

Each case of Cannabis prescription must be reviewed by the health insurance companies as to whether all other pharmaceutical therapies have indeed been exhausted on the poor “severely chronically ill patient” before Cannabis may be administered. This is cynical. The draft is more concerned with the pharmaceutical industry than with the benefit to the patient; even at the expense of the cost-effectiveness of the health system. Will the medical insurance companies also be given custody over the research mandated to accompany every Cannabis case?  This research is the basis upon which after three years it is to be determined whether medical Cannabis will continue or not. It seems the presently ruling German parties just want to get themselves out of the line of fire for the next three years. Their draft is no solution but a way to postponing it.

  • Industrial hemp – low in THC – is ignored as source of health

In Germany’s department of health it does not seem to be known, that it is not just THC effecting the medicinal value of Cannabis, but more so other Cannabinoids like Cannabidiol (CBD). Who in the German government is aware of the fact that THC is the only one molecule in Cannabis producing a “high”? German lawmakers do not seem to know that all humans and all mammals produce Cannabinoids in their bodies, even the dreaded THC. We need Cannabinoids to stay healthy. The source for Cannabinoids without inducing a “high” is industrial hemp. For instance, a German patented process making natural green hemp with all its cannabinoids available for human consumption by pressing fresh juice and activating it has not been included in the draft. However, mentioned by name in the draft are two products with synthetical derivates of THC, which are already licensed for sale in the medical system. This is reactionary.

The draft does not intend to foster Germany’s position in international Cannabis research. The draft misses out on the agricultural and economic opportunities medical Cannabis and industrial hemp could avail to the country. 

  • Another problem ist the design of the proposed Cannabis Agency

A specialized Cannabis Agency filled with international expertise on Cannabinoids and on best processes in agriculture is actually a good idea. It could promote research and experiments and funding from best seeds to best growing to best harvesting procedures to best storage, best food technology for medicinal and healthy nutritional products. It could promote and regulate Cannabis and hemp for best quality and sustainability. However, the draft provides that this Agency determines the amount of Cannabis grown in Germany on the current need of less than 600 patients. It will buy and distribute every shred of Cannabis that is harvested and then distribute it – as it deems. Has Germany forgotten its own experience with scarcity and deficiency in a command economy? 

Conclusion: The draft is not oriented towards future chances of curing patients. It strangles research and experimentation with Cannabis and industrial hemp and it thwarts agricultural and economic development in Germany, depriving the country to become a leader in this new field of medical Cannabis. This government lacks the courage to secure for Germany the chances to win in an area of true innovation that will change the world.

One thought on “Der Cannabis-Gesetzentwurf ist zynische Planwirtschaft

  1. h.f says:

    Schöner Artikel und richtig beobachtet. Ich gehe noch einen Schritt weiter und behaupte mal da steckt systemische Korruption dahinter. Eine Drogenbeauftragte die keine Ahnung hat, ist die eine Sache. Aber dass Ihre Familie auch mit Pharmafirmen Verträge hat, die andere…. Und da Bionorica nur 30 Automin. entfernt liegt, kann man sich ja denken warum Frau Mortler was gegen Cannabis hat. Ebenso wie sie an Ihren Posten kam. Diese Frau ist so dermaßen verlogen, falsch und korrupt, dass einem die Spucke wegbleibt. Vor Jahren schon, ging es um den Nichtraucherschutz.. da war Marlene ganz und gar dagegen. https://www.welt.de/print-welt/article223447/Es-muss-auch-Rechte-fuer-Raucher-geben.html und gerade diese Frau tut nun scheinheilig… Ich empfehle den Artikel, Cannabis und Korruption auf Hanfmagazin.com Wer tiefer gräbt, wird sich wundern. Was z-B. Zulassungsdatum von Sativex, Mortlers Amtsantritt, sowie veränderungen in der Firma Pesikam, Ihres Mannes… wo es neuerdings wieder Veränderungen gab. Mal nach den Umsatzzahlen der Firma sehn… da wird so mancher Landwirt neidisch :) Ich werde den Korrupten Haufen in einem Infovideo bald auffliegen lassen, wenn dann nicht die Staatsanwaltschaft tätig wird, gibt es in D. sowas wie Gerechtigkeit nicht mehr. Als ich es schonmal versuchte, sagte der Staatsanwalt von sich aus, das is ja ein Pharmaskandal…. aber ohne öffentliches Interesse… und verdachtserhärtenden moment.. wollte er keine ermittlungen einleiten, wie erbärmlich. Das neue Gesetz sowie das verhalten der Firma Bionorica, gibt mirnur Recht. Seid gespannt.

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