Artikel zu Cannabinoiden in der Schmerz- und Palliativmedizin

im Deutschen Ärzteblatt veröffentlich 22.9.2017

https://www.aerzteblatt.de/archiv/193428/Cannabinoide-in-der-Schmerz-und-Palliativmedizin

Dieser Artikel ist fahrlässig vereinfachend!

Er bezieht sich auf nur 11 Studien, die zumeist auch noch lediglich das eine (von mehr als 100 Cannabinoiden), nämlich das THC als Medikament berücksichtigen.

Sogar das vollsynthetische THC wird in Betracht gezogen, das nachgewiesenermaßen physische und psychische Nebenwirkungen hat!

Es ist verantwortungslos, dieses zu verschreiben, auch wenn es im Gesetz erlaubt ist. Der Artikel wird zusätzlich dadurch in seiner Objektivität geschmälert, dass 6 der 11 analysierten Studien vom Autorenteam des Artikels selbst erstellt wurden.

Längst ist Stand des Wissens ( Prof. Raphael Mechulam ), dass Cannabinoide nur in Begleitung aller anderen Inhaltsstoffe der Pflanze, mindestens aber in Begleitung aller Cannabinoide und Terpene ihre positive medizinische Wirkung entfalten können. Das wird in der wissenschaftlichen Literatur „Entourage Effekt“ genannt.

Nichts davon ist in dem Artikel zu lesen.

Bedenklich ist auch, dass nicht berichtet wird, ob Patienten mit starken Nebenwirkungen (bei isoliertem THC und synthetischem THC) noch zusätzliche Medikamente eingenommen haben. Es ist nämlich inzwischen bekannt, dass Cannabis die unangenehmen Nebenwirkungen von Medikamenten, die Opiate, Opioide oder Alkaloide enthalten, in der subjektiven Wahrnehmung verstärken können. Es ist also in jedem Fall zu prüfen, ob die Nebenwirkungen bei den Patienten vom isolierten THC stammen oder ob sie von den Nebenwirkungen zusätzlicher Medikamente überlagert werden.

Nur die auch im neuen Gesetz erlaubte Cannabis Blüte und auch nur, wenn sie nicht geraucht wird, erfüllt den „Entourage Effekt“. Sie sollte im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen Studie stehen! Die Bundesrepublik Deutschland täte gut daran, zum neuen medizinischen Cannabis (verwirrend Medizinalhanf genannt) Gesetz auch die passenden Studien zu fördern und zu finanzieren!

Die Wirksamkeit einer medizinischenTherapie mit der Cannabis Pflanze muß nun endlich auch mit der Cannabis Blüte selbst wissenschaftlich überprüft werden unter der Voraussetzung dass:

1.  grundsätzlich keine synthetischen Cannabinoide zum Zuge kommen,                               2.  grundsätzlich keine isolierten Cannabinoide verabreicht werden,                                    3.  grundsätzlich Cannabis Extrakte stets zusammen mit med. Cannabissaft zu kombinieren sind, da nur dann der „Entourage Effekt“ gewährleistet ist.                                              4.  in Doppelblindstudien ist neben der medizinischen Cannabis Pflanze die drogenfreie Faser Hanfpflanze als Placebo einzusetzen. Beide Pflanzen: medizinischer Cannabis und drogenfreier Faserhanf sind dann als Saft zu verabreichen, der vorher bei 80 Grad eine Stunde lang pasteurisiert wurde und                                                                                               5.  die Probanden dürfen keine anderen Medikamente gleichzeitig einnehmen.

Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann aus meiner Sicht von einer objektiven wissenschaftlichen Studie zur Wirkung der Cannabis Pflanze in der medizinischen Therapie (ob Schmerzen oder andere) gesprochen werden. Und genau darauf kommt es an, denn im Medizinischen Cannabis Gesetz ist ausdrücklich und in der Hauptsache die Cannabisblüte als Medikament legalisiert worden und nur hilfsweise Medikamente ausschließlich auf THC Basis.

Cannabis als Medizin verlangt nach der Verabreichung der gesamten Pflanzenmatrix. Nur dann entfaltet diese Pflanze ihre ganze Heilwirkung.

Die außerordentlich wirksame Heilung und auch Prophylaxe durch Cannabinoide bei allen Nervendegenerationskrankheiten (MS, Alzheimer, Parkinsons, HIV Demenz) sowie die starke antioxidative Wirkung wurde bereits 1998 belegt in einem Patent der Vereinigten Staaten von Amerika (US 6630507 B1). Dieses Patent verweist auf weitere, die sich mit der Cannabis Therapie bei Schmerzen befassen.

Der Saft vom Faserhanf ist durch Patente geschützt und nur legal mit dem Qualitätssiegel Green-Sanke®. www.green-snake.de  Der Saft der medizinischen Cannabis Pflanze ist nicht durch Patente geschützt.

Galathea Bisterfeld von Meer, Hamburg

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